Datenschutz und Social Media

Ob man folgenden Artikel nun als Angstmacherei empfindet oder nicht, als Agentur nehmen wir die Diskussion rund um die DS-GVO zum Anlass, Social Media und Datenschutz zu vereinen.

Produkte und Dienstleistungen in Form von Facebook-Fanpages oder Facebook-Gruppen zu bewerben, ist gemäß des EuGH Urteils vom 05. Juni von Bußgeldern bedroht. Das betrifft in gleichem Maße auch andere Social-Media-Kanäle; sie alle müssen ihr Geschäftskonzept der „Datenkraken“ überdenken. Ob es jemals soweit kommen mag? Aktuell ist es ein wenig wie 1996, als wir die ersten Chats und Foren gebaut haben. Alternativ können Marken für ihre Social Media-Aktivitäten wieder auf die eigene Plattform verweisen.

Wir werden verschiedene Social-Media-Kommunikationsformen für die von uns betreuten Unternehmen erneut ins Auge fassen und DS-GVO konform einrichten. Die grundsätzlichen Techniken dafür sind da.

Die Aufgabe liegt kurzfristig darin, Social Media neu zu denken. Wir werden ein Konzept für eine Social Wall entwickeln und zwar DS-GVO konform auf der jeweiligen Betreiberhomepage.

Das Ziel ist es, Bilder und Aussagen unter Zustimmung der Autoren auf Reisen zu schicken, bzw. als Links zu teilen und Diskussionen unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu ermöglichen. Das ist natürlich kein Facebook-Klon, sondern die Möglichkeit positive gesellschaftliche Aspekte des Social Media zu waren und auf das Geschäft mit dem Datenhandel zu verzichten.

Quelle:
PRESSEMITTEILUNG Nr. 81/18
Gerichtshof der Europäischen Union
Luxemburg, den 5. Juni 2018
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-06/cp180081de.pdf